Mit Milliarden hat der Staat pandemiegeplagte Firmen unterstützt. Im Formular wird abgefragt, ob im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie staatliche Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden.
Corona Darauf sollten sie vorbereitet sein. Der Corona Zuschuss (Soforthilfe II) aus Bundes- und Landesmitteln (in Berlin ausgezahlt durch die IBB) ist in der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft, Zu Beginn der Corona-Pandemie haben mehr als zwei Millionen Betriebe die Corona-Soforthilfe beantragt. „Nein, denn allgemein sind Zuschüsse als Betriebseinnahme zu erfassen“, so Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer.
Corona Hartz IV: Corona-Beihilfe zählt nicht als Einnahme Denn der Zuschuss ist grundsätzlich als Betriebseinnahme steuerpflichtig. Wichtig für die Inanspruchnahme aller Hilfen: Die Unternehmen dürfen vor dem 11. „Nein, denn allgemein sind Zuschüsse als Betriebseinnahme zu erfassen“, so Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer.
Steuererklärung 2020: Hinweise zur "Anlage Corona-Hilf...